Stand 10.10.2022:
Im Bootshaus ist bis zum Sitz- oder Trainingsplatz eine Maske zu tragen!
Vorstandsbeschluss des RV ARGO vom 10. 10. 2022 zum Schutz der Vereinsmitglieder vor einer Corona-Infektion
Die Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die genutzen Räume sind gründlich zu lüften.
Stand 03.04.2022:
Auch ab dem 03.04. bleiben über die zulässige Wahrnehmung des Hausrechtes die ausgehängten Bestimmungen (2G-Regelung, Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln) für die Sozial-, Umkleide/Dusch-, Toiletten- und Krafträume) in Kraft.
Auszüge aus der Nieders. Coronaverordnung
1. Zur Maskenpflicht
2. zur 2-G-Regelung
Stand 13.03.2022:
Trotz erleichterter Bedingungen auf Bundes- und Landesebene seit dem 04.03.2022 gelten für unseren Verein wegen der immer noch hohen Ansteckungsgefahr folgende Bestimmungen:
Trotz erleichterter Bedingungen auf Bundes- und Landesebene seit dem 04.03.2022 gelten für unseren Verein wegen der immer noch hohen Ansteckungsgefahr folgende Bestimmungen:
Das Betreten des Geländes/Gebäudes und die Nutzung der Boote sowie der Sozial-, Kraft- und Ergometerräume ist nur Geimpften und Genesenen erlaubt (2G-Regel).
Die Personenzahl in den Räumen ist so zu begrenzen, dass der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Alle bisher geltenden hygienischen Maßnahmen (Desinfektion, Lüften der Räume) sind einzuhalten.
Es besteht Maskenpflicht (FFP) bis zum Sitz- bzw. Trainingsplatz.
Stand 24.02.2022:

Stand 13.02.2022:
Der Kraftraum und der Sozialraum können im Zusammenhang mit der zulässigen Flächenbegrenzung
von jeweils zwei Personen für das Kraft- und Ergometertraining genutzt werden.
Es gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften in Bezug auf den Impfstatus und das Abstands- und Maskengebot.
Vorherige Mitteilungen:
Ab sofort ist es Einzelpersonen, die genesen/doppelt geimpft oder sogar ihre dritte Impfung erhalten haben, erlaubt den Kraftraum, den Ergometerraum, die Umkleideräume und die Duschen/Toiletten zu nutzen.
Alle Hygieneregeln – Lüften, Desinfektion der Geräte und der sanitären Einrichtungen, Maskenpflicht etc. sind einzuhalten.
Der Nachweis der Genesung oder der Impfungen ist dem Vereinsvorsitzenden in Form einer gescannten Kopie per E-Mail zuzusenden. Die Reservierung des Kraft- und Ergometerraumes erfolgt über das Reservierungssystem der Vereinshomepage.
Diese Regelungen treffen auch auf Familien zu, wenn ihre über 18-jährigen Mitglieder die oben genannten Bedingungen erfüllen. Kinder und Jugendliche dieser Familie sind ausgenommen.